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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Der Firma finservice - Service für Finanzdienstleister GmbH, zur Nutzung von Dienstleistungen auf den Internet-Angeboten www.finservice.de.
Stand: 01.09.2009
AGB und Preis-/Spartenlisten
AGB (gültig ab 01.07.2009) Download im (pdf-Format)
Sparten und Preise (gültig ab 01.09.2009) Download im (pdf-Format)
| § 1 Vertragsbeziehung |
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Diese
AGB regeln die Vertragsbeziehungen
zwischen allen Teilnehmern
und Nutzern, im folgenden „Partner“ genannt,
dem finservice-Datensatzportal
und den Finanzportalen
unter dem Label der
finservice – Service
für
Finanzdienstleister
GmbH, im nachfolgenden „finservice“ genannt.
Als
Partner gelten alle
natürlichen
und juristischen
Personen, die die
Dienstleistung der
finservice auch teilweise
in Anspruch nehmen.
Dabei ist unerheblich,
ob die Dienstleistung
direkt über
die Web-Seiten abgerufen
wird oder als so
genannte Offline-Version
zur Verfügung
steht.
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| § 2 Vertragsabschluss |
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Mit
Eintragung oder mit
Nutzung der Dienstleistungen
werden die AGB anerkannt.
Der Vertrag gilt
somit als angenommen.
Bei Eintragung sind
die Daten vollständig
auszufüllen.
Insbesondere die
persönliche
Umsatzsteuer-ID,
oder die Steuernummer
sind anzugeben und
die Abbuchungserlaubnis
von einem gültigen
Bankkonto in Deutschland
zu erteilen. Außerdem
erlaubt der Antragsteller
der finservice, Auskünfte
bei Wirtschaftsauskunfteien
einzuholen. Daten über
nicht vertragsgemäße
Abwicklung (z.B.
unbestrittene Mahnbescheide)
dürfen
an die Auskunfteien übermittelt
werden.
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| § 3 Kündigung |
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Die
Laufzeit für
die genannten Angebote
ist unbegrenzt und
kann durch Kündigung
eines der Vertragspartner
beendet werden. Die
Kündigung
muss per eingeschriebenen
Brief erfolgen und
wird mit einer Frist
von 14 Tagen zum
Monatsende wirksam.
Das
Recht zur fristlosen
Kündigung
bleibt davon unberührt,
es besteht für
die finservice insbesondere
dann, wenn der Vermittler
Vorschriften des
Wettbewerbsrechtes
verletzt, gegen den
Datenschutz verstößt,
länger
als 7 Tage in Zahlungsrückstand
ist und/oder gegen
sonstige Regelungen
dieses Vertrages
verstößt.
Bestellungen
aus den Bereichen
finleads-direkt,
finleads-premium,
finleads-termin,
finleads-extern und
finleads-restebörse
können
mit einer Frist von
14 Tagen zum Monatsende
gekündigt
werden.
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| § 4 Dienstleistung |
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Die
finservice stellt über
das Internet eine
Handelsplattform
zur Verfügung, über
die Interessenten-Anfragen,
sog. Leads zu Finanzdienstleistungen
und zu Versicherungen
gehandelt werden
können.
Den
Partnern stehen dabei
folgende Möglichkeiten
zur Verfügung:
a)
Bestellungen von
Datensätzen
(finleads-direkt,
finleads-premium,
finleads-termin)
b)
Reservierungen von
dreistelligen
PLZ-Gebieten (fineads-restebörse)
c)
Freie Buchung aus
dem Gesamtportal
(finleads-börse)
Nähere
Informationen zu
diesen Möglichkeiten
finden Sie bei § 7
Leadpreise und Definition
Bei
Bestellungen (Möglichkeit
a) können
zweistellige Postleitzahlengebiete
(z.B. 97xxx) reserviert
werden. In diesem
Falle besteht eine
Mindestbestellmenge
von 10 Datensätzen
monatlich. Sondervereinbarungen
sind möglich.
Bei
finleads-restebörse
(Rest-Datensätze!)
entfällt
eine Bestellmenge,
da dreistellige PLZ-Gebiete
gebucht werden.
Wenn
keine Vereinbarung
getroffen wird, ist
automatisch die „Freie
Buchung“ (Möglichkeit
c) vereinbart, d.h.
jeder Partner kann
die gewünschten
Leads persönlich
aus dem Gesamtportal
erwerben – keine
automatische Verteilung
und auch keine Verpflichtungen.
Die Entscheidung über jeden Einzelfall behält sich finservice vor.
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| § 5 Pflichten des Vertriebspartners |
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1.
Eine außervertragliche
Weitergabe der Daten
an Dritte darf nicht
erfolgen.
2.
Der Partner muss
Makler oder Mehrfachagent
sein. Er darf kein
Ausschließlichkeitsvermittler
sein. Der VP versichert,
dass er und seine
Partner für
die Vermittlung von
Versicherungen nicht
an bestimmte Versicherungsgesellschaften
oder Finanzdienstleistungsunternehmen
gebunden sind.
3.
Der Partner verfügt über
eine qualifizierte
Berufserfahrung.
4.
Die Auflagen des
BDSG sind zu beachten.
5.
Der Partner muss über
ein aktuelles und
unabhängiges
Vergleichsprogramm
verfügen
(bei Versicherungen).
6.
Der Partner muss
den Interessenten
innerhalb von max.
3 Werktagen kontaktieren.
Er darf dabei nicht
als finservice auftreten
und muss den Interessenten
darauf hinweisen,
dass er ein unabhängiger
Vermittler ist.
7.
Für
die Beratungsleistung
oder -Fehlleistung übernimmt
der Berater die alleinige
Verantwortung. Er
hat dabei sämtliche
kaufmännischen
Grundsätze
und branchenüblichen
wettbewerbs- und
versicherungsrechtlichen
Grundlagen zu beachten.
Der Partner verpflichtet
sich insbesondere,
folgendes zu unterlassen:
a) Preis-/Leistungsvergleiche
zu Versicherungsangeboten
zu erstellen oder
erstellen zu lassen,
in denen die Versicherungsangebote
anonymisiert sind
und dadurch nicht
erkennen lassen,
welche Versicherungsgesellschaften
mit welchen Versicherungsprodukten
miteinander verglichen
werden. b) Zu solchen
Vergleichen den Eindruck
zu vermitteln, es
handele sich um einen
repräsentativen Überblick,
wenn nicht alle Anbieter
in den Vergleich
mit einbezogen wurden.
c) Im unmittelbaren
Zusammenhang mit
solchen Vergleichen
nicht darauf hinzuweisen,
dass die Leistungen
(z.B. von Versicherungstarifen)
sich wesentlich unterscheiden
können,
wenn nicht zu allen
im Vergleich genannten
Gesellschaften gleichzeitig
auch alle relevanten
Details zum Leistungsangebot
beigefügt
wurden. d) Den übertragenen
Datensatz zu speichern
oder zu nutzen, nachdem
der Betroffene der
Datenspeicherung
und/oder Nutzung
widersprochen hat.
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| § 6
Erreichbarkeit &
Haftung bei technischer
Mängel |
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Die
Erreichbarkeit der
Börse
wird von der finservice
sichergestellt. Sie
kann aber keine Gewähr
dafür übernehmen,
dass sie nicht in
Fällen
der höheren
Gewalt - z.B. durch
Defekte von Servern, überlastete
Leitungen etc. daran
gehindert wird. Im
Rahmen der technischen
Möglichkeiten
sind die Systeme
aber mehrfach redundant
gesichert. Ein Datenverlust
kann aber trotzdem
nicht ausgeschlossen
werden. Die finservice
kann dafür
nicht in Haftung
genommen werden.
Nach
dem derzeitigen Stand
der Technik ist es
nicht möglich
Computerprogramme
(Software) vollkommen
fehlerfrei zu entwickeln
und zu betreiben
und sämtliche
Unwägbarkeiten
im Zusammenhang mit
dem Medium Internet
auszuschließen.
Daher übernimmt
finservice keine
Garantie für
die ständige
und ununterbrochene
Verfügbarkeit
seiner Website und
technischen Systeme.
Außerdem übernimmt
finservice keine
Haftung für
Schäden,
die Börsenteilnehmern
oder Dritten aus
der Nutzung des Portals
finservice entstehen.
Insbesondere haftet
finservice nicht
für
Schäden,
die darauf beruhen,
dass infolge technischer
Mängel
von Nutzern abgegebene
Kauf- oder Verkaufsangebote
nicht oder nicht
rechtzeitig bei Finservice
eingehen oder dort
nicht berücksichtigt
werden oder Datensätze
nicht richtig oder
vollständig
angeboten werden.
Sofern
finservice nicht
selbst als Anbieter
von Datensätzen
auftritt, handelt
es sich bei den im
Rahmen der Auktion
oder aber auch Exklusivlieferung
angebotenen Datensätzen
und Inhalten nicht
um eigene, sondern
ausschließlich
um fremde Inhalte
i. S. v. § 11
Teledienstgesetz.
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| § 7 Leadarten
und Leadpreise |
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Wir bieten Ihnen folgende Möglichkeiten:
a)Bestellungen von Datensätzen (Datensatzarten)
Allgemeine Bedingungen:
Bei Bestellungen können zweistellige Postleitzahlengebiete z.B. 97xxx) reserviert werden. In diesem Falle besteht eine Mindestbestellmenge von 10 Datensätzen monatlich. Sondervereinbarungen sind möglich. Bei finleads-direkt beträgt die Mindestbestellmenge 1 Datensatz pro Monat.
Die Bestellformulare zu den einzelnen Arten finden Sie in Ihrem persönlichen Account unter Leads – finleads.
Alle Sparten und Preise für die Datensätze entnehmen Sie bitte der jeweils gütigen Preis-/Spartenliste.
Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Bestellungen und Käufe sind verbindlich.
Preiserhöhungen werden nach schriftlicher Mitteilung von finservice zum nächsten Ersten des Monats möglich.
Eine Liefergarantie der Datensätze in der gewünschten Sparte und Anzahl und die Gewährleistung eines erfolgreichen Abschlusses kann von finservice nicht übernommen werden.
finleads-direkt
Sparten und Preise
Bedingungen und Preise für die Belieferung sind die jeweiligen AGB und Preis-/Spartenliste in Ihrer aktuellen Fassung. Änderungen dieser AGB und Preis-/Spartenliste werden Ihnen
schriftlich mitgeteilt. Die Bestellung ist unbefristet und kann mit Wirkung zum nächsten Arbeitstag pausiert bzw. gekündigt werden.
Alle Sparten und Preise für die Datensätze entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Preis-/Spartenliste.
finleads-premium
Diese Datensatzart ist nach einem speziellen „finservice-Verfahren“ qualifiziert und auf einen Beraterkontakt vorbereitet.
Sparten und Preise
Die
Mindestbestellmenge
beträgt
zehn Datensätze
monatlich.
Bedingungen
und Preise
für
die Belieferung
sind die jeweiligen
AGB und Preis-/Spartenliste
in Ihrer aktuellen
Fassung. Änderungen
dieser AGB
und Preis-/Spartenliste
werden Ihnen
schriftlich
mitgeteilt.
Die Bestellung ist unbefristet. Sie haben ein Kündigungsrecht mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende. Lieferpausen sind jährlich für maximal 6 Wochen möglich und müssen mind. 14 Tage vorher angekündigt werden.
Alle
Sparten und
Preise für
die Datensätze
entnehmen Sie
bitte der jeweils
gültigen
Preis-/Spartenliste.
finleads-termin
Diese
Datensatzart
ist nach einem
speziellen „finservice-Verfahren“ qualifiziert
und unter Berücksichtigung
Ihres Online-Terminkalenders
für
Sie terminiert.
Sparten
und Preise
Die
Mindestbestellmenge
beträgt
zehn Datensätze
monatlich.
Bedingungen
und Preise
für
die Belieferung
sind die jeweiligen
AGB und Preis-/Spartenliste
in Ihrer aktuellen
Fassung. Änderungen
dieser AGB
und Preis-/Spartenliste
werden Ihnen
schriftlich
mitgeteilt.
Die Bestellung
ist unbefristet.
Sie haben ein
Kündigungsrecht
mit einer Frist
von 14 Tagen
zum Monatsende.
Lieferpausen
sind jährlich
für
maximal 6 Wochen
möglich
und müssen
mind. 14 Tage
vorher angekündigt
werden.
Zusatzbedingungen:
Der
Partner hat
für
ausreichende
Terminierungsmöglichkeit
zu sorgen.
D.h. er muss
den angeschlossenen
Online-Terminkalender
auf dem aktuellsten
Stand führen.
Pro Woche muss
für
die CC-Agents
zur Terminierung
ein ausreichendes
Zeitfenster
verfügbar
sein.
Eine
Einstellung,
Unterbrechung
bzw. Änderung
der Datensatzlieferung
ist durch Mittelung
per Änderungsauftrag
möglich
(mind. 14 Tage
vorher). Bei
einer verspäteten
Meldung müssen
Sie für
bereits in
der Qualifizierung
befindliche
Datensätze
aufkommen.
Die Pauschale
pro Datensatz
beträgt
aktuell 100
EURO zzgl.
MwSt. und kann
von uns berechnet
werden.
Eine Überbelieferung
von max. einem
Datensatz pro
Bestellzeitraum
ist aufgrund
der personalisierten
Terminierung
möglich
und kein Reklamationsgrund.
Alle
Sparten und
Preise für
die Datensätze
entnehmen Sie
bitte der jeweils
gültigen
Preis-/Spartenliste.
finleads-restebörse
Zur
Abnahme finservice-Restedatensätze
(alle Sparten)
können
dreistellige
Postleitzahlengebiete
gebucht werden.
Preise
für
das jeweilige
dreistellige
PLZ-Gebiet
entnehmen Sie
bitte der jeweils
gültigen
Preisliste.
finleads-extern
Datensätze,
die Sie zur
Qualifizierung
bereitstellen,
werden nach
einem speziellen „finservice-Verfahren“ qualifiziert
und unter
Berücksichtigung
Ihres Online-Terminkalenders
für
Sie terminiert.
Hinweis:
Alle Datensätze,
die Sie einliefern,
werden von
uns im Rahmen
des finservice
Qualifizierungs-
bzw. Terminierungsverfahrens
bearbeitet.
Unabhängig
vom Ergebnis
wird die Dienstleistung
mit einer Bearbeitungspauschale
(siehe Preis-/Spartenliste)
pro gelieferten
Datensatz in
Rechnung gestellt.
Alle
Sparten und
Preise für
die Datensätze
entnehmen Sie
bitte der jeweils
gültigen
Preis-/Spartenliste.
b)
Freie Buchung
aus dem Gesamtportal:
finleads-börse
Der
Bezug dieser
Datensätze
erfolgt mit
Buchung „per
Hand“ oder über
einen von
Ihnen selbst
eingerichteten,
automatischen
Kaufagenten
(finleads-börse).
Der
Preis der Leads
im offenen
Portal regelt
sich selbständig über
Angebot und
Nachfrage.
Die Start-Preise
werden von
den Zulieferern
(Datensatzhändlern
und Brokern)
festgelegt,
die Preise
sinken täglich
in festgelegten
Schritten.
Die Leads werden
also im Rahmen
einer Art Auktion
versteigert.
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| § 8 Lead-Definition |
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Als
regelgerechter
Lead gelten
Anfragen mit
den folgenden
Voraussetzungen:
Vollständige
Angabe von
-
Name
-
Adresse
-
Geburtsdatum
-
Geschlecht
-
Beratungswunsch
-
Erreichbarkeit über
mindestens
einen telefonischen
Kommunikationsweg
Zusatzdaten
bei finservice-premium:
erweitere
Informationen
nach dem
10-20-finservice-Punktekatalog
(je nach
Sparte)
beste
Erreichbarkeit
des Kunden
Zusatzdaten
bei finservice-termin:
1.
erweitere
Informationen
nach dem 10-20-finservice-Punktekatalog
(je nach
Sparte)
2.
Orts-
und Zeitangabe
des Termins
Doppelte
Leads werden
aussortiert.
Die Börse
stellt sicher,
dass Leads
nicht doppelt
verkauft
werden können.
Als doppelt
gilt ein
Lead, wenn
dieselbe
Person eine
Anfrage zur
gleichen
Sparte auf
den uns angeschlossenen
Portalen
mehrfach
innerhalb
von 8 Wochen
gestellt
hat.
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| § 9 Abwicklung und Datensätze |
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1.
Die Bereitstellung
der Datensätze
erfolgt über
das Internetportal
www.finservice.de
2.
Nach erfolgter
Anmeldung erhält
der Partner
die Login-Daten
3.
Bei Erhalt
des erforderlichen
Abbuchungsauftrages
wird der Account
freigeschaltet.
4.
Der Partner
vereinbart
mit finservice
die gewünschte
Belieferungsart
und Menge.
Wenn keine
Vereinbarung
getroffen wird
ist automatisch
die „Freie
Buchung“ vereinbart,
d.h. jeder
Partner kann
die gewünschten
DS persönlich
erwerben – keine
automatische
Verteilung
5.
Die Anfragen
werden in Echtzeit
bzw. nach Vorqualifizierung
oder Terminierung
bereitgestellt.
6.
Eine Lieferung
erfolgt maximal
bis zum vereinbarten
Betrag. Eine
weitere Buchung
von Datensätzen
durch den Partner
ist bis zum
gesetzten Limit
jederzeit möglich.
7.
Eine Unterbrechung
bzw. Änderung
der Datensatzlieferung
ist in Ausnahmefällen
durch Mitteilung
per e-Mail
möglich
(mind. 14 Tage
vorher) (betrifft
Direktbelieferung).
Die maximale
Lieferunterbrechung
beträgt
6 Wochen p.a.
Die Kündigung
der Bestellung
ist mit einer
Frist von 14
Tagen zum Monatsende
möglich.
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| § 10 Reklamationsgründe |
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Reklamationen
können
grundsätzlich
nur innerhalb
von 14 Tagen
nach der Bereitstellung
erfolgen. Interessenten-Datensätze,
die als Reklamation
anerkannt werden,
sind wieder
in der freien
Verfügung
der finservice
und dürfen
vom Vertragspartner
oder Mitarbeiter
nicht weiter
kontaktiert
werden. Ein
schwerwiegender
Verstoß gegen
die AGB ist,
wenn ein Datensatz
reklamiert
wird (keine
Kaufpreisanpassung)
und der Kunde
noch weiter
kontaktiert
wird (nicht
nur bezüglich
der angefragten
Sparte). Hier
wird eine Vertragsstrafe
von 2.500 EURO
pro Einzelfall
fällig.
Datensätze
die reklamiert
wurden befinden
sich dann max.
14 Tagen im
Reklamationsstatus.
Sollte nach
dieser Zeit
kein Ergebnis
vorliegen,
wird der Datensatz
automatisch
gutgeschrieben.
Datensätze
die reklamiert
werden, sind
jedoch bis
zur finalen Überprüfung
und ggf. der
Erstattung
von Ihnen zu
bezahlen. Ein
Nichteinzug
von Rechnungen
oder Erstattung
während
des Prüfvorgangs
erfolgt nicht.
Reklamationsgründe
bestehen in
den folgenden
Fällen:
1.
Der Interessent
ist selbst
Versicherungsmakler
oder Finanzmakler
im Hauptberuf
und vermittelt
diese Sparte
selbst.
2.
Der Name oder
die Adresse
existiert nicht – es
wurde keine
Anfrage gestellt.
3.
Unter dem angegebenen
Kommunikationsweg
ist der Interessent
unbekannt.
4.
Eine richtige
Telefonnummer
oder E-Mail
ist nicht über
allgemein anerkannte
Auskunfts-Wege
wie Telefonauskunft,
Internetbasiertes
und normales
Telefonbuch
herauszufinden.
5.
Der Interessent
ist nach mindestens
6 Versuchen
zu unterschiedlichen
Tageszeiten
und verschiedenen
Wochentagen
nicht erreicht
worden und
hat sich auch
nicht gemeldet.
(Zusatzinformation:
Punkt 6 bei – keine
Reklamationsgründe
bestehen in
den folgenden
Fällen)
6.
Bei Anforderung
von Personenversicherungs-Angeboten
ist der Interessent
nach objektiven
Gesichtspunkten
auch nicht
gegen Risikozuschlag
oder Leistungsausschluss
versicherbar
(bestehende
schwere Krankheit,
nicht aber
z.B. bei Allergie).
Die Ablehnung
von mindestens
drei Gesellschaften
steht dem gleich.
7.
Der Interessent
hat in den
letzten 8 Wochen
bereits eine
Anfrage zur
gleichen Sparte
gemacht (falls
eine doppelte
Anfrage bei
der Prüfung
nicht erkannt
wurde).
8.
Bei PKV-Vollversicherungs-Anfragen:
Der Interessent
ist jetzt und
voraussichtlich
weitere 6 Monate
pflichtversichert
und hat sich
auch nicht
vor innerhalb
dieser Frist
selbständig
zu machen
zusätzlich
bei Baufinanzierungen:
9.
Bei Anfragen
zur Baufinanzierung übersteigt
die Darlehenssumme
EURO 50.000
nicht (Ausnahme:
IF-Mini).
10.
Bei Anfragen
zur Baufinanzierungen
liegt eine
negative Wirtschaftsauskunft
vor die zu
einer Finanzierungsablehnung
durch die Banken
führt
11.
Interessent
hat kein Objekt
in Aussicht
bzw. wird nicht
binnen 6 Monaten
anfangen zu
bauen, kaufen
oder umfinanzieren
oder kann kein
Forward-Darlehen
abschließen
12.
Interessent
hat bereits
bei Angebotsanforderung
einen Darlehensvertrag
abgeschlossen/unterzeichnet
(nicht Vorlage
von Angeboten!)
zusätzlich
bei finleads-termin:
Der
Termin wird
vom Kunden
nicht eingehalten.
(wir haben
das Recht hier
einen erneuten
Termin mit
dem Kunden
zu vereinbaren)
Keine
Reklamationsgründe
bestehen in
den folgenden
Fällen:
1.
Der Interessent
hat bereits
bei jemand
anderem abgeschlossen
oder kein
Interesse mehr.
Zum Zeitpunkt
der Anfrage
hat aber Interesse
bestanden.
2.
Der Abschluss
des angefragten
Produktes
ist möglich,
aber wirtschaftlich
oder persönlich
nicht empfehlenswert
(z.B. Steuerspar-Konzepte
für
Geringverdiener)
3.
Der angegebene
Kommunikationsweg
ist nicht
korrekt, aber
leicht über
die Auskunft,
internetbasiertes
oder normales
Telefonbuch
herauszufinden.
4.
Es wurde ein
Datensatz
zu einem günstigeren
Preis erworben,
welcher bereits
(z.B.) 7 Tage
alt war und
danach reklamiert,
da der Interessent
bereits nach
der Anfrage
abgeschlossen
hat, dies ist
das Risiko
des Partners.
5.
Der Interessent
hat sich in
der Sparte
geirrt und
wünscht
ein anderes
Produkt – hier
erfolgt eine
Kaufpreisanpassung
auf das jeweilige
Produkt
6.
Reklamationsgrund
Nichterreichbarkeit:
Unser Call
Center versucht
den Kunden
zu erreichen
um den Kontakt
für
Sie herzustellen.
Folgende Fälle
treten ein:
-
Kunde wurde
von uns innerhalb
von 14 Tagen
erreicht und
hat noch Interesse:
Datensatz
wird Ihnen
mit Hinweis
auf beste
Erreichbarkeit
retourniert
-
Kunde wurde
von uns nach
Ihrer Reklamation
innerhalb
einer Zeit
von bis
zu 6 Arbeitstagen
erreicht,
hat jedoch
bereits
(nach der
Anfrage!) abgeschlossen
oder sich
gegen
den Abschluss
entschieden:
Reklamation
wird abgelehnt – Grund:
Nicht-Erreichbarkeit
wurde von uns
widerlegt
-
Kunde wurde
von uns nach
Ihrer Reklamation
erst nach
dem 7. Arbeitstag
erreicht und
hat schon
abgeschlossen:
Reklamation
wird erstattet
-
Kunde wurde
nicht erreicht:
Reklamation
wird erstattet
7.
Interessent
ist als nicht
versicherbar
reklamiert,
kann jedoch
z.B. bei einer
Gruppenversicherung
mit Kontrahierungszwang
versichert
werden
8.
die Anfrage
wurde zwar
nicht vom
Interessenten
persönlich
gestellt, jedoch
von einer dritten
Person (z.B.
Eltern) mit
dem Wissen
und der Einverständnis
des Interessenten
(Anfragen von
Finanzdienstleistern
für
Kunden sind
reklamationsfähig)
zusätzlich
bei finleads-premium:
kein
Reklamationsgrund
ist, wenn der
Kunde zwischen
unserem Telefonat
und der Kontaktaufnahme
seitens des
Partners bereits
eine Entscheidung
trifft – die
Datensätze
werden sofort
nach der Qualifizierung
ausgeliefert.
Zusätzlich
ist der Reklamationsgrund „nicht
erreichbar“ bereits
mit der Vorqualifizierung
bestätigt
und entfällt
aus diesem
Grund.
zusätzlich
bei finleads-termin:
Keine
Reklamation
ist, wenn der
Partner den
Termin verschieben
will, selbst
nicht wahrnimmt
oder entgegen
der Vereinbarung
den Kunden
in sein Büro
bestellt.
Sonderregelung
bei finleads-restebörse:
Aufgrund
der Buchung
eines PLZ-Gebietes
(Zahlung für
ein Gebiet – nicht
für
den Datensatz)
ist die Reklamation
eines Datensatzes
nicht erforderlich.
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| § 11 Zahlungsmodalitäten / Gebühren |
 |
Das
Entgelt für
die erbrachten
Leistungen
und Leads wird
im siebentägigen
Rhythmus in
Rechnung gestellt
und per Abbuchungsauftrag
automatisch
eingezogen.
Die Rechnungen
werden im persönlichen
Bereich des
Partners online
zur Verfügung
gestellt.
Ausnahme:
finleads-restebörse
Das
Entgelt für
die gebuchten
PLZ-Gebiete
werden am Monatsersten
für
das lfd. Monat
eingezogen.
Bei Anmeldungen
während
des Monats
erfolgt eine
taggenaue Abrechnung
des Restmonats.
Einwendungen
sind innerhalb
vier Wochen
mit der genauen
Begründung
schriftlich
einzureichen.
Befindet sich
der Auftraggeber
mit der Zahlung
in Verzug,
so kann die
finservice
vom Verzugsbeginn
an Zinsen in
Höhe
von 2% über
dem jeweiligen
Diskontsatz
der europäischen
Bundesbank
verlangen.
Mit
der Zahlung
sind alle finanziellen
Ansprüche
der finservice
abgegolten.
Die Datensätze
bleiben bis
zur vollständigen
Bezahlung Eigentum
der finservice.
Der jährliche Accountpreis bei finservice beträgt 60,- EURO zzgl. MwSt. Sie wird erstmalig 3 Monate nach Anmeldung berechnet. In den ersten drei Monaten hat der Partner ein tägliches Kündigungsrecht (Achtung: Unter Einhaltung der jeweiligen Bestimmungen bei Lead-Bestellungen, z. B. Kündigungsfrist von zwei Wochen bei finleads-premium). Bei unterjähriger Kündigung erfolgt keine Rückerstattung, auch nicht anteilig.
Für
Zuwiderhandlungen
gegen die AGB
bzw. Zahlungsproblemen
gelten folgende
Gebühren:
-
Der Käufer
hat für
unberechtigte
Reklamationen
eine Gebühr
je Einzelfall
in Höhe
von EURO 5,00
zu entrichten.
-
Bei Nichteinlösung
von Abbuchungsaufträgen
wird eine Gebühr
in Höhe
von EURO 25,00
je Einzelfall
erhoben. Weitere
Gebühren
entstehen für
Mahnungen (7,50
EURO), Mahnbescheide
(50,00 EURO),
Vollstreckungs-maßnahmen,
Zinsen und
andere Inkasso-Gebühren.
Jeweils Netto
zzgl. der aktuell
gültigen
MwSt.
-
Bei groben
Verletzungen
der AGB kann
eine Vertragsstrafe
von bis zu
5.000 EURO
berechnet werden.
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| § 12 Regeln |
 |
Alle
Partner sind
verpflichtet,
sich an die
AGB zu halten.
Bei
Reklamationen
sind richtige
Angaben zu
machen.
Die
finservice
behält
sich vor, zuwiderhandelnde
Partner ohne
Vorankündigung
zu sperren
und die vorgesehenen
Gebühren
zu verlangen.
Die
Terminvereinbarung
und Beratung
der Interessenten
obliegt dem
Leadkäufer
(Ausnahme:
finleads-termin).
Eine Erfolgs-Garantie
kann weder
für
das Eine, noch
für
das Andere
gegeben werden.
Schadensersatzforderungen
und Vermögensschäden
des Interessenten
aufgrund von
Falsch- oder
Schlechtberatung,
sowie Verstößen
gegen das Wettbewerbsverhalten,
hat in voller
Höhe
der Vertriebspartner
zu verantworten.
Änderungen
des Vertrages:
finservice
kann jederzeit
ohne Angabe
von Gründen
die ABG und
die Preis-/Spartenliste ändern.
Der VP erhält
jedoch vor Änderung
der Bedingungen
eine Information
per E-Mail.
Als
angenommen
gelten die
AGB und die
Preis-/Spartenliste
wenn der Partner
nicht innerhalb
von zwei Wochen
nach Erhalt
der neuen Bedingungen
widerspricht.
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| § 13 Broker/Zulieferer |
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1.
Jeder Partner
kann Datensätze
bei Finservice
anbieten, nachdem
er sich schriftlich
oder per email
beworben hat.
Indem der Partner
als Verkäufer
zwecks Durchführung
einer Online-Auktion
einen Datensatz
bei Finservice
einstellt, gibt
er ein verbindliches
Angebot zum Vertragsschluss über
diesen Datensatz
ab.
2.
Finservice übernimmt
dabei die Rolle
eines Kommissionärs,
der Datensatzanbieter
die des Kommittenten.
3.
Verbot des Mehrfachverkaufs:
Der Partner (Kommittent)
ist verpflichtet,
seine Datensätze
nur ein einziges
Mal und exklusiv
zum Kauf anzubieten
bzw. zu verkaufen.
4.
Zur Einstellung
von Datensätzen
bei Finservice
können
die im Broker-Account
zur Verfügung
gestellten HTML-Links
zum Aufruf von
Angebotsanforderungsformularen
genutzt werden.
Diese Formulare
bzw. der Link
dürfen
in den Internetauftritt
des Partners
integriert werden.
Der Link selbst
sowie der Inhalt
des Angebotsanforderungsformulars
darf nicht verändert
oder manipuliert
werden. Im Rahmen
der von Finservice
zur Verfügung
gestellten Designanpassungsoptionen
darf das Design
der Formulare
(Farbgebung,
Tabellenbreite)
an den Webauftritt
des Partners
angepasst werden.
5.
Während
der Börseneinstellungsdauer
fällt
der Preis gleichmäßig
im Zeitverlauf
bis auf den Mindestpreis.
Kann ein Datensatz
auch bei Erreichen
des Mindestpreises
nicht verkauft
werden, wird
er aus dem Angebot
von Finservice
herausgenommen.
6.
Nicht bei Finservice
verkaufte Datensätze
kann der Partner
anderweitig verkaufen
oder nutzen.
7.
Vor Aufnahme
in Finservice
wird eine Sichtprüfung
jedes Datensatzes
durch die finservice
GmbH vorgenommen.
Dabei wird insbesondere
die Vollständigkeit
und augenscheinliche
Richtigkeit wesentlicher
Inhalte des Datensatzes
geprüft.
Finservice behält
sich vor, nach
eigenem Ermessen
zu entscheiden,
ob ein Datensatz
zum Angebot eingestellt
wird.
8.
Bei erfolgreichem
Verkauf eines
Datensatzes wird
eine Verkaufsgebühr
seitens des Verkäufers
fällig.
Diese wird anfänglich
vereinbart und
kann jederzeit
von Finservice
geändert
bzw. angepasst
werden (z.B.
bei Reklamationsquoten
von über
20%). Die jeweilige
Verkaufsgebühr
wird am Anfang
der Kooperation
von Finservice
festgelegt.
9.
Die bereits entschiedenen
Reklamationen
von Mitarbeitern
von Finservice
bzw. deren Calling
Center sind vom
Verkäufer/Broker
zu akzeptieren,
auch über
die 14 tägige
Reklamationsfrist
hinaus.
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| §14 Konventionalstrafen |
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Anbieter/Broker
von Datensätzen
sind verpflichtet:
1.
Datensätze
bei Finservice
exklusiv anzubieten
und nicht an
anderer Stelle
ein weiteres
mal zu verkaufen,
außer
wenn der entsprechende
Datensatz bei
Finservice nicht
verkauft werden
konnte oder dem
Käufer
der Datensatzpreis
aufgrund einer
Reklamation vollständig
erstattet wurde.
2.
Keine, bereits
an anderer Stelle
erworbenen Datensätze, über
Finservice weiter
zu veräußern.
3.
Keine aktive
Qualitäts-Selektion
von Datensätzen
in der Form vorzunehmen,
Datensätze
minderer Qualität
hinsichtlich
Alter, Einkommen,
Berufsstand,
Vorerkrankungen
oder ähnliches über
Finservice anzubieten.
4.
Datensätze
müssen
spätestens
binnen 3 Std.
nach Generierung
bei Finservice
eingeliefert
werden (Ausnahme
Wochenenden und
Feiertage).
5.
Keine Datensätze
durch den Einsatz
von Callcentern,
Gewinnspielen
oder sonstigen
Incentives zu
generieren.
Für
jeden Fall der
nachgewiesenen
Zuwiderhandlung
gegen diese Bestimmungen
der Absätze
1,2,3 und 5 wird
eine Konventionalstrafe
in Höhe
von 5.000,00 € netto,
bei Zuwiderhandlungen
gegen die Bestimmungen
nach Absatz 4
in Höhe
von 50,00 € netto
vereinbart. Diese
Regelung gilt
automatisch für
alle angeschlossenen
Pools.
Käufer/Partner
von Datensätzen
sind verpflichtet:
1.
reklamierte Datensätze,
welche als Reklamation
angenommen wurden,
nicht weiter
zu bearbeiten
bzw. zu kontaktieren
2.
keine Falschreklamationen
zu tätigen.
Bei
groben Verletzungen
gegen die Absätze
1 und 2 und gegen
die AGB wird
für
jeden Fall einer
nachgewiesenen
Zuwiderhandlung
eine Vertragsstrafe
von 5.000 € vereinbart.
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| § 15 Salvatorische Klausel |
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Nebenabreden
wurden nicht
getroffen und
bedürfen
der Schriftform.
Ist einer der
Punkte unwirksam,
so tritt an seiner
Stelle der im
gültigen
Recht nächst
wirksame. Diese
AGB können
nachträglich
ergänzt
oder geändert
werden, um Erweiterungen
des Dienstleistungs-Angebotes
Rechnung zu tragen.
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Der Gerichtsstand ist Bayreuth.
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