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- Ihr innovatives Leadportal -

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Der Firma finservice - Service für Finanzdienstleister GmbH, zur Nutzung von Dienstleistungen auf den Internet-Angeboten www.finservice.de.
Stand: 01.02.2012

AGB und Preis-/Spartenlisten

 AGB, gültig ab 01.09.2009 (Download im PDF-Format)

 AGB, gültig ab 01.02.2012 (Download im PDF-Format)

 Sparten und Preise, gültig ab 01.07.2010 (Download im PDF-Format)

 Sparten und Preise, gültig ab 01.02.2012 (Download im PDF-Format)

 

§ 1 Vertragsbeziehung

Diese AGB regeln die Vertragsbeziehungen zwischen allen Teilnehmern und Nutzern, im folgenden "Partner" genannt, dem finservice-Datensatzportal und den Finanzportalen unter dem Label der finservice - Service für Finanzdienstleister GmbH, im nachfolgenden "finservice" genannt.
Als Partner gelten alle natürlichen und juristischen Personen, die die Dienstleistung der finservice auch teilweise in Anspruch nehmen. Dabei ist unerheblich, ob die Dienstleistung direkt über die Web-Seiten abgerufen wird oder als so genannte Offline-Version zur Verfügung steht.

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§ 2 Vertragsabschluss

Mit Eintragung oder mit Nutzung der Dienstleistungen werden die AGB anerkannt. Der Vertrag gilt somit als angenommen. Bei Eintragung sind die Daten vollständig auszufüllen. Insbesondere die persönliche Umsatzsteuer-ID, oder die Steuernummer sind anzugeben und die Abbuchungserlaubnis von einem gültigen Bankkonto in Deutschland zu erteilen. Außerdem erlaubt der Antragsteller der finservice, Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien einzuholen. Daten über nicht vertragsgemäße Abwicklung (z. B. unbestrittene Mahnbescheide) dürfen an die Auskunfteien übermittelt werden. Das Portal steht ausschließlich juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen offen, soweit diese als vermittelnde Finanzdienstleister oder gewerbliche Datensatzhändler tätig sind. Änderungen bei der Anmeldung erteilten Daten, wie z.B. Rechtsform, Adresse, Tel.-Nr. etc. sind umgehend und schriftlich gegenüber der finservice - Service für Finanzdienstleister GmbH zu melden/korrigieren.

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§ 3 Kündigung

Die Laufzeit für die genannten Angebote ist unbegrenzt und kann durch Kündigung eines der Vertragspartner beendet werden. Die Kündigung muss per eingeschriebenen Brief erfolgen und wird mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende wirksam.

Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt davon unberührt, es besteht für die finservice insbesondere dann, wenn der Vermittler Vorschriften des Wettbewerbsrechtes verletzt, gegen den Datenschutz verstößt, länger als 7 Tage in Zahlungsrückstand ist und/oder gegen sonstige Regelungen dieses Vertrages verstößt.

Bestellungen aus den Bereichen finleads-direkt, finleads-direktPlus, finleads-premium, finleads-termin können mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

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§ 4 Dienstleistung

Die finservice stellt über das Internet eine Handelsplattform zur Verfügung, über die Interessenten-Anfragen, sog. Leads zu Finanzdienstleistungen und zu Versicherungen gehandelt werden können.
Den Partnern stehen dabei folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
a) Bestellungen von Datensätzen (finleads-direkt/direktPlus, finleads-premium, finleads-termin)
b) Freie Buchung aus dem Gesamtportal (finleads-börse)

Nähere Informationen zu diesen Möglichkeiten finden Sie bei § 7 Leadpreise und Definition
Bei Bestellungen können Postleitzahlengebiete reserviert werden. Es besteht keine Mindestbestellmenge.

Wenn keine Vereinbarung getroffen wird, ist automatisch die "Freie Buchung" (Möglichkeit b) vereinbart, d. h. jeder Partner kann die gewünschten Leads persönlich aus dem Gesamtportal erwerben - keine automatische Verteilung und auch keine Verpflichtungen. Die Entscheidung über jeden Einzelfall behält sich finservice vor.

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§ 5 Pflichten des Vertriebspartners
  1. Eine außervertragliche Weitergabe der Daten an Dritte darf nicht erfolgen.
  2. Der Partner muss Makler oder Mehrfachagent sein. Er darf kein Ausschließlichkeitsvermittler sein. Der VP versichert, dass er und seine Partner für die Vermittlung von Versicherungen nicht an bestimmte Versicherungsgesellschaften oder Finanzdienstleistungsunternehmen gebunden sind.
  3. Der Partner verfügt über eine qualifizierte Berufserfahrung.
  4. Die Auflagen des BDSG sind zu beachten.
  5. Der Partner muss über ein aktuelles und unabhängiges Vergleichsprogramm verfügen (bei Versicherungen).
  6. Der Partner muss den Interessenten innerhalb von max. 3 Werktagen kontaktieren. Er darf dabei nicht als finservice auftreten und muss den Interessenten darauf hinweisen, dass er ein unabhängiger Ver-mittler ist.
  7. Für die Beratungsleistung oder -Fehlleistung übernimmt der Berater die alleinige Verantwortung. Er hat dabei sämtliche kaufmännischen Grundsätze und branchenüblichen wettbewerbs- und versicherungs-rechtlichen Grundlagen zu beachten. Der Partner verpflichtet sich insbesondere, folgendes zu unterlassen:
    a) Preis-/Leistungsvergleiche zu Versicherungsangeboten zu erstellen oder erstellen zu lassen, in denen die Versicherungsangebote anonymisiert sind und dadurch nicht erkennen lassen, wel-che Versicherungsgesellschaften mit welchen Versicherungsprodukten miteinander verglichen werden.
    b) Zu solchen Vergleichen den Eindruck zu vermitteln, es handele sich um einen repräsentativen Überblick, wenn nicht alle Anbieter in den Vergleich mit einbezogen wurden. c) Im unmittelbaren Zusammenhang mit solchen Vergleichen nicht darauf hinzuweisen, dass die Leistungen (z. B. von Versicherungstarifen) sich wesentlich unterscheiden können, wenn nicht zu allen im Vergleich genannten Gesellschaften gleichzeitig auch alle relevanten Details zum Leistungsangebot beigefügt wurden.
    d) Den übertragenen Datensatz zu speichern oder zu nutzen, nachdem der Betroffene der Datenspeicherung und/oder Nutzung widersprochen hat.

Partnern ist es keinesfalls gestattet, einen bei finservice zum Kauf angebotenen oder verkauften Datensatz mehrfach bei finservice oder an anderer Stelle zum Kauf anzubieten oder zu verkaufen (Verbot des Mehrfach-verkaufs eines Datensatzes).

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§ 6 Erreichbarkeit & Haftung bei technischer Mängel

Die Erreichbarkeit der Börse wird von der finservice sichergestellt. Sie kann aber keine Gewähr dafür übernehmen, dass sie nicht in Fällen der höheren Gewalt - z. B. durch Defekte von Servern, überlastete Leitungen etc. daran gehindert wird. Im Rahmen der technischen Möglichkeiten sind die Systeme aber mehrfach redundant gesichert. Ein Datenverlust kann aber trotzdem nicht ausgeschlossen werden. Die finservice kann dafür nicht in Haftung genommen werden.

Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist es nicht möglich Computerprogramme (Software) vollkommen fehlerfrei zu entwickeln und zu betreiben und sämtliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet auszuschließen. Daher übernimmt finservice keine Garantie für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit seiner Website und technischen Systeme. Außerdem übernimmt finservice keine Haftung für Schäden, die Börsenteilnehmern oder Dritten aus der Nutzung des Portals finservice entstehen. Insbesondere haftet finservice nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel von Nutzern abgegebene Kauf- oder Verkaufsangebote nicht oder nicht rechtzeitig bei finservice eingehen oder dort nicht berücksichtigt werden oder Datensätze nicht richtig oder vollständig angeboten werden.

Sofern finservice nicht selbst als Anbieter von Datensätzen auftritt, handelt es sich bei den im Rahmen der Auktion oder aber auch Exklusivlieferung angebotenen Datensätzen und Inhalten nicht um eigene, sondern ausschließlich um fremde Inhalte i. S. v. § 11 Teledienstgesetz.

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§ 7 Leadarten und Leadpreise

Wir bieten Ihnen folgende Möglichkeiten:

a)Bestellungen von Datensätzen (Datensatzarten)

Allgemeine Bedingungen:
Bei Bestellungen können beliebig Postleitzahlengebiete ausgewählt werden. Die Mindestbestellmenge bei der Einrichtung eines Kaufagenten ist ein Datensatz pro Monat.
Die Bestellformulare zu den einzelnen Arten finden Sie in Ihrem persönlichen Account unter Leads - finleads.
Alle Sparten und Preise für die Datensätze entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Preis-/Spartenliste.
Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Bestellungen und Käufe sind verbindlich.
Preiserhöhungen werden nach Mitteilung von finservice im finservice-Datensatzportal zum nächsten Ersten des Monats möglich.
Eine Liefergarantie der Datensätze in der gewünschten Sparte und Anzahl und die Gewährleistung eines erfolgreichen Abschlusses kann von finservice nicht übernommen werden.

finleads-direkt und finleads-direktPlus

Sparten und Preise

Bedingungen und Preise für die Belieferung sind die jeweiligen AGB und Preis-/Spartenliste in Ihrer aktuellen Fassung. Änderungen dieser AGB und Preis-/Spartenliste werden Ihnen im finservice-Datenssatzportal mitgeteilt. Die Bestellung ist unbefristet und kann mit Wirkung zum nächsten Arbeits-tag pausiert bzw. gekündigt werden. Bei finleads-direktPlus wird der Datensatz nach Kauf durch ein Call-Center bearbeitet.

Alle Sparten und Preise für die Datensätze entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Preis-/Spartenliste.

finleads-premium

Diese Datensatzart ist nach einem speziellen „finservice-Verfahren“ qualifiziert und auf einen Beraterkontakt vorbereitet.

Sparten und Preise

Die Mindestbestellmenge beträgt zehn Datensätze monatlich. Bedingungen und Preise für die Belieferung sind die jeweiligen AGB und Preis-/Spartenliste in Ihrer aktuellen Fassung. Änderungen dieser AGB und Preis-/Spartenliste werden Ihnen im finservice-Datensatzportal mitgeteilt. Die Bestellung ist unbefristet.
Sie haben ein jederzeitiges Kündigungsrecht. Es besteht jedoch ein 14tägiges Nachlieferungsrecht von Datensätzen die bereits für Sie in Bearbeitung sind. Wir empfehlen längere Pausen min. 14 Tage vorher einzustellen.

Alle Sparten und Preise für die Datensätze entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Preis-/Spartenliste.

finleads-termin

Diese Datensatzart ist nach einem speziellen „finservice-Verfahren“ qualifiziert und unter Berücksichtigung Ihres Online-Terminkalenders für Sie terminiert.

Sparten und Preise

Bedingungen und Preise für die Belieferung sind die jeweiligen AGB und Preis-/Spartenliste in Ihrer aktuellen Fassung. Änderungen dieser AGB und Preis-/Spartenliste werden Ihnen im finservice-Datenssatzportal mitgeteilt. Die Bestellung ist unbefristet. Sie haben ein jederzeitiges Kündigungsrecht. Es besteht jedoch ein 14tägiges Nachlieferungsrecht von Datensätzen die bereits für Sie in Bearbeitung sind. Wir empfehlen längere Pausen min. 14 Tage vor-her einzustellen.

Zusatzbedingungen:

Der Partner hat für ausreichende Terminierungsmöglichkeit zu sorgen. D.h. er muss den angeschlossenen Online-Terminkalender auf dem aktuellsten Stand führen. Pro Woche muss für die CC-Agents zur Terminierung ein ausreichendes Zeitfenster verfügbar sein.
Bei Terminausfällen haben wir ein Nachbesserungsrecht von zwei weiteren Terminlegungen. Eine Einstellung, Unterbrechung bzw. Änderung der Datensatzlieferung ist durch Mittelung per Änderungsauftrag möglich . Bei einer verspäteten Meldung müssen Sie für bereits in der Qualifizierung befindliche Datensätze aufkommen. Die Pauschale pro Datensatz beträgt aktuell 100 EURO zzgl. MwSt. und kann von uns berechnet werden.
Eine Überbelieferung von max. einem Datensatz pro Bestellzeitraum ist aufgrund der personalisierten Terminierung möglich und kein Reklamationsgrund.

Alle Sparten und Preise für die Datensätze entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Preis-/Spartenliste.

b) Freie Buchung aus dem Gesamtportal:

finleads-börse
Der Bezug dieser Datensätze erfolgt mit Buchung "per Hand" oder über einen von Ihnen selbsteingerichteten, automatischen Kaufagenten (finleads-börse).
Der Preis der Leads im offenen Portal regelt sich selbständig über Angebot und Nachfrage. Die Start- Preise werden von den Zulieferern (Datensatzhändlern und Brokern) festgelegt, die Preise sinken täglich in festgelegten Schritten. Die Leads werden also im Rahmen einer Art Auktion versteigert.

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§ 8 Lead-Definition

Als regelgerechter Lead gelten Anfragen mit den folgenden Voraussetzungen:
Vollständige Angabe von
- Name
- Adresse
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Beratungswunsch
- Erreichbarkeit über mindestens einen telefonischen Kommunikationsweg

Zusatzdaten bei finleads-premium:

  • erweitere Informationen nach dem finservice-Premiumverfahren (je nach Sparte)
  • beste Erreichbarkeit des Kunden

Zusatzdaten bei finleads-termin:
  • erweitere Informationen nach dem finservice-Premiumverfahren (je nach Sparte)
  • Orts- und Zeitangabe des Termins

Doppelte Leads werden aussortiert. Die Börse stellt sicher, dass Leads nicht doppelt verkauft werden können. Als doppelt gilt ein Lead, wenn dieselbe Person eine Anfrage zur gleichen Sparte auf den uns angeschlossenen Portalen mehrfach innerhalb von 8 Wochen gestellt hat.

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§ 9 Abwicklung und Datensätze
  1. Die Bereitstellung der Datensätze erfolgt über das Internetportal www.finservice.de.
  2. Nach erfolgter Anmeldung erhält der Partner die Login-Daten.
  3. Bei Erhalt des erforderlichen Abbuchungsauftrages wird der Account freigeschaltet.
  4. Der Partner vereinbart mit finservice die gewünschte Belieferungsart und Menge. Wenn keine Vereinbarung getroffen wird, ist automatisch die "Freie Buchung" vereinbart, d. h. jeder Partner kann die gewünschten DS persönlich erwerben - keine automatische Verteilung.
  5. Die Anfragen werden in Echtzeit bzw. nach Vorqualifizierung oder Terminierung bereitgestellt.
  6. Eine Lieferung erfolgt maximal bis zum vereinbarten Betrag. Eine weitere Buchung von Datensätzen durch den Partner ist bis zum gesetzten Limit jederzeit möglich.
  7. Eine Unterbrechung bzw. Änderung der Datensatzlieferung ist jederzeit durch Mitteilung per E-Mail möglich. Bei Änderungen bzw. Kündigungen besteht ein Nachlieferungsrecht unsererseits von 14 Tagen.
  8. Hauptgeschäftszeiten: Montag-Freitag 09-18 Uhr. Datensätze die nach 18 Uhr qualifiziert/terminiert sind, werden am nächsten Arbeitstag ausgeliefert.
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§ 10 Reklamationsgründe

Reklamationen können grundsätzlich nur innerhalb von 21 Tagen nach der Bereitstellung erfolgen. Interessenten-Datensätze, die als Reklamation anerkannt werden, sind wieder in der freien Verfügung der finservice und dürfen vom Vertragspartner oder Mitarbeiter nicht weiter kontaktiert werden. Ein schwerwiegender Verstoß gegen die AGB ist, wenn ein Datensatz reklamiert wird (keine Kaufpreisanpassung) und der Kunde noch weiter kontaktiert wird (nicht nur bezüglich der angefragten Sparte). Hier wird eine Vertragsstrafe von 2.500 EURO pro Einzelfall fällig.
Datensätze die reklamiert werden, sind jedoch bis zur finalen Überprüfung und ggf. der Erstattung von Ihnen zu bezahlen. Ein Nichteinzug von Rechnungen oder Erstattung während des Prüfvorgangs erfolgt nicht.


Reklamationsgründe bestehen in den folgenden Fällen:
  1. Der Interessent ist selbst Finanzdienstleister und vermittelt diese Sparte selbst.
  2. Der Name oder die Adresse existiert nicht - es wurde keine Anfrage gestellt.
  3. Unter dem angegebenen Kommunikationsweg ist der Interessent unbekannt.
  4. Eine richtige Telefonnummer oder E-Mail ist nicht über allgemein anerkannte Auskunfts-Wege wie Telefonauskunft, internetbasiertes und normales Telefonbuch herauszufinden.
  5. Der Interessent ist nach mindestens 6 Versuchen zu unterschiedlichen Tageszeiten und verschiedenen Wochentagen nicht erreicht worden und hat sich auch nicht gemeldet (Zusatzinformation: Punkt 6 bei "keine Reklamationsgründe" bestehen in den folgenden Fällen).
  6. Der Interessent hat in den letzten 8 Wochen bereits eine Anfrage zur gleichen Sparte gemacht (falls eine doppelte Anfrage bei der Prüfung nicht erkannt wurde).
  7. Bei PKV-Vollversicherungs-Anfragen: Der Interessent ist jetzt und voraussichtlich weitere 6 Monate pflichtversichert und hat sich auch nicht vor innerhalb dieser Frist selbständig zu machen.

zusätzlich bei Baufinanzierungen:

  1. Bei Anfragen zur Baufinanzierung übersteigt die Darlehenssumme EURO 50.000 nicht (Ausnahme: IF-Mini).
  2. Interessent hat kein Objekt in Aussicht bzw. wird nicht binnen 6 Monaten anfangen zu bauen, kaufen oder umfinanzieren oder kann kein Forward-Darlehen abschließen.
  3. Interessent hat bereits bei Angebotsanforderung einen Darlehensvertrag abgeschlossen/unterzeichnet (nicht Vorlage von Angeboten!).

zusätzlich bei finleads-termin:

  1. Der Termin wird vom Kunden nicht eingehalten (wir haben das Recht hier einen erneuten Termin mit dem Kunden zu vereinbaren).
  2. Der Kunde sagt den Termin aufgrund einer vorherigen Kontaktaufnahme des Maklers ab.

Keine Reklamationsgründe bestehen in den folgenden Fällen:

  1. Der Interessent hat bereits bei jemand anderem abgeschlossen oder kein Interesse mehr. Zum Zeitpunkt der Anfrage hat aber Interesse bestanden.
  2. Der Abschluss des angefragten Produktes ist möglich, aber wirtschaftlich oder persönlich nicht empfehlenswert (z. B. Steuerspar-Konzepte für Geringverdiener).
  3. Der angegebene Kommunikationsweg ist nicht korrekt, aber leicht über die Auskunft, internetbasiertes oder normales Telefonbuch herauszufinden.
  4. Es wurde ein Datensatz zu einem günstigeren Preis erworben, welcher bereits (z. B.) 7 Tage alt war und danach reklamiert, da der Interessent bereits nach der Anfrage abgeschlossen hat. Dies ist das Risiko des Partners.
  5. Der Interessent hat sich in der Sparte geirrt und wünscht ein anderes Produkt - hier erfolgt eine Kaufpreisanpassung auf das jeweilige Produkt.
  6. Reklamationsgrund Nichterreichbarkeit: Unser Call Center versucht, den Kunden zu erreichen um den Kontakt für Sie herzustellen. Folgende Fälle treten ein:
    • Kunde wurde von uns innerhalb von 14 Tagen erreicht und hat noch Interesse: Datensatz wird Ihnen mit Hinweis auf beste Erreichbarkeit retourniert
    • Kunde wurde von uns nach Ihrer Reklamation innerhalb einer Zeit von bis zu 6 Arbeitstagen erreicht, hat jedoch bereits (nach der Anfrage!) abgeschlossen oder sich gegen den Abschluss ent-schieden: Reklamation wird abgelehnt - Grund: Nicht-Erreichbarkeit wurde von uns widerlegt.
    • Kunde wurde nicht erreicht: Reklamation wird erstattet.
  7. Die Anfrage wurde zwar nicht vom Interessenten persönlich gestellt, jedoch von einer dritten Person (z. B. Eltern) mit dem Wissen und dem Einverständnis des Interessenten (Anfragen von Finanzdienst-leistern für Kunden sind reklamationsfähig).
  8. Onlineberatung/Telefonberatung. Der Interessent wünscht keinen persönlichen Kontakt/Besuch sondern eine Onlineberatung und/oder Telefonberatung. (Hier ist der Wunsch des Interessenten zur Kontaktaufnahme zu respektieren).
  9. Negative Bonität. Ein Vertragsabschluss ist wegen negativer Bonitätsmerkmale nicht möglich.
  10. Vorerkrankungen. Ein Vertragsabschluss wegen Vorerkrankungen ist nicht möglich.

zusätzlich bei finleads-direktPlus und finleads-premium

  1. Kein Reklamationsgrund ist, wenn der Kunde zwischen unserem Telefonat und der Kontaktaufnahme seitens des Partners bereits eine Entscheidung trifft - die Datensätze werden sofort nach der Qualifizierung ausgeliefert.
  2. Zusätzlich ist der Reklamationsgrund "nicht erreichbar" nicht möglich, da bereits mit der Vorqualifizierung die Erreichbarkeit bestätigt wurde und aus diesem Grund entfällt.

zusätzlich bei finleads-termin:

  1. Keine Reklamation ist, wenn der Partner den Termin verschieben will, selbst nicht wahrnimmt oder entgegen der Vereinbarung den Kunden in sein Büro bestellt. Eine Terminabsage aufgrund einer vorherigen Kontaktaufnahme durch den Partner ist ebenfalls nicht reklamationsfähig.
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§ 11 Zahlungsmodalitäten / Gebühren

Das Entgelt für die erbrachten Leistungen und Leads wird im siebentägigen Rhythmus in Rechnung gestellt und per Abbuchungsauftrag automatisch eingezogen. Die Rechnungen werden im persönlichen Bereich des Partners online zur Verfügung gestellt.

Ausnahme: finleads-restebörse
Das Entgelt für die gebuchten PLZ-Gebiete werden am Monatsersten für das lfd. Monat eingezogen. Bei Anmeldungen während des Monats erfolgt eine taggenaue Abrechnung des Restmonats.

Einwendungen sind innerhalb vier Wochen mit der genauen Begründung schriftlich einzureichen. Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so kann die finservice vom Verzugsbeginn an Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der europäischen Bundesbank verlangen.
Mit der Zahlung sind alle finanziellen Ansprüche der finservice abgegolten. Die Datensätze bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der finservice.
Der jährliche Accountpreis bei finservice beträgt 60,- EURO zzgl. MwSt. Sie wird erstmalig drei Monate nach Anmeldung berechnet. In den ersten drei Monaten hat der Partner ein tägliches Kündigungsrecht (Achtung: Unter Einhaltung der jeweiligen Bestimmungen bei Lead-Bestellungen, z. B. Kündigungsfrist von zwei Wochen bei finleads-premium). Bei unterjähriger Kündigung erfolgt keine Rückerstattung, auch nicht anteilig.

Für Zuwiderhandlungen gegen die AGB bzw. Zahlungsproblemen gelten folgende Gebühren:

  • Der Käufer hat für unberechtigte Reklamationen eine Gebühr je Einzelfall in Höhe von EURO 5,00 zu entrichten.
  • Bei Nichteinlösung von Abbuchungsaufträgen wird eine Gebühr in Höhe von EURO 25,00 je Einzelfall erhoben.
  • Weitere Gebühren entstehen für Mahnungen (7,50 EURO), Mahnbescheide (50,00 EURO), Vollstreckungsmaßnahmen, Zinsen und andere Inkasso-Gebühren. Jeweils Netto zzgl. der aktuell gültigen MwSt.
  • Bei groben Verletzungen der AGB kann eine Vertragsstrafe von bis zu 5.000 EURO berechnet werden.
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§ 12 Regeln

Alle Partner sind verpflichtet, sich an die AGB zu halten. Bei Reklamationen sind richtige Angaben zu machen. Die finservice behält sich vor, zuwiderhandelnde Partner ohne Vorankündigung zu sperren und die vorgesehenen Gebühren zu verlangen. Die Terminvereinbarung und Beratung der Interessenten obliegt dem Leadkäufer (Ausnahme: finleads-termin). Eine Erfolgs-Garantie kann weder für das Eine, noch für das Andere gegeben werden. Schadensersatzforderungen und Vermögensschäden des Interessenten aufgrund von Falsch- oder Schlechtberatung, sowie Verstößen gegen das Wettbewerbsverhalten, hat in voller Höhe der Vertriebspartner zu verantworten.

Änderungen des Vertrages:
finservice kann jederzeit ohne Angabe von Gründen die AGB und die Preis-/Spartenliste ändern. Der VP erhält jedoch vor Änderung der Bedingungen eine Information im finservice-Datenssatzportal. Als angenommen gelten die AGB und die Preis-/Spartenliste, wenn der Partner nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der neuen Bedingungen widerspricht.

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§ 13 Broker/Zulieferer
  1. Jeder Partner kann Datensätze bei finservice anbieten, nachdem er sich schriftlich oder per E-Mail be-worben hat. Indem der Partner als Verkäufer zwecks Durchführung einer Online-Auktion einen Daten-satz bei finservice einstellt, gibt er ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diesen Daten-satz ab.
  2. finservice übernimmt dabei die Rolle eines Kommissionärs, der Datensatzanbieter die des Kommitten-ten.
  3. Verbot des Mehrfachverkaufs: Der Partner (Kommittent) ist verpflichtet, seine Datensätze nur ein ein-ziges Mal und exklusiv zum Kauf anzubieten bzw. zu verkaufen. Dies beinhaltet auch mögliche Dublet-ten bei anderen Anbietern.
  4. Zur Einstellung von Datensätzen bei finservice können die im Broker-Account zur Verfügung gestellten HTML-Links zum Aufruf von Angebotsanforderungsformularen genutzt werden. Diese Formulare bzw. der Link dürfen in den Internetauftritt des Partners integriert werden. Der Link selbst sowie der Inhalt des Angebotsanforderungsformulars darf nicht verändert oder manipuliert werden. Im Rahmen der von finservice zur Verfügung gestellten Designanpassungsoptionen darf das Design der Formulare (Farbgebung, Tabellenbreite) an den Webauftritt des Partners angepasst werden.
  5. Während der Börseneinstellungsdauer fällt der Preis gleichmäßig im Zeitverlauf bis auf den Mindest-preis. Kann ein Datensatz auch bei Erreichen des Mindestpreises nicht verkauft werden, wird er aus dem Angebot von finservice herausgenommen.
  6. Nicht bei finservice verkaufte Datensätze kann der Partner anderweitig verkaufen oder nutzen.
  7. Vor Aufnahme in finservice wird eine Sichtprüfung jedes Datensatzes durch die finservice GmbH vor-genommen. Dabei wird insbesondere die Vollständigkeit und augenscheinliche Richtigkeit wesentlicher Inhalte des Datensatzes geprüft. finservice behält sich vor, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob ein Datensatz zum Angebot eingestellt wird.
  8. Bei erfolgreichem Verkauf eines Datensatzes wird eine Verkaufsgebühr seitens des Verkäufers fällig. Diese wird anfänglich vereinbart und kann jederzeit von finservice geändert bzw. angepasst werden (z.B. bei Reklamationsquoten von über 20%). Die jeweilige Verkaufsgebühr wird am Anfang der Ko-operation von finservice festgelegt.
  9. Die bereits entschiedenen Reklamationen von Mitarbeitern von finservice bzw. deren Call Center sind vom Verkäufer/Broker zu akzeptieren, auch über die 21-tägige Reklamationsfrist hinaus.
  10. Der Verkäufer/Broker verpflichtet sich, bei der Akquisition des Datensatzes alle gesetzlichen Vorschrif-ten und insbesondere die Datenschutzvorschriften einzuhalten (siehe auch § 15).
  11. Datensätze bei denen bekannt ist, dass eine Versicherbarkeit aufgrund von Krankheit und Bonität nicht möglich ist, dürfen nicht eingestellt werden. Dies beinhaltet auch die Einlieferung eines Daten-satzes der ggf. bei einem anderen Anbieter mit diesen Gründen reklamiert wurde.
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§ 14 Konventionalstrafen

Anbieter/Broker von Datensätzen sind verpflichtet:

  1. Datensätze bei finservice exklusiv anzubieten und nicht an anderer Stelle ein weiteres mal zu verkau-fen, außer wenn der entsprechende Datensatz bei finservice nicht verkauft werden konnte oder dem Käufer der Datensatzpreis aufgrund einer Reklamation vollständig erstattet wurde.
  2. Keine, bereits an anderer Stelle erworbenen Datensätze, über finservice weiter zu veräußern.
  3. Keine aktive Qualitäts-Selektion von Datensätzen in der Form vorzunehmen, Datensätze minderer Qualität hinsichtlich Alter, Einkommen, Berufsstand, Vorerkrankungen oder ähnliches über finservice anzubieten.
  4. Datensätze müssen spätestens binnen 3 Std. nach Generierung bei finservice eingeliefert werden (Ausnahme Wochenenden und Feiertage).
  5. Keine Datensätze durch den Einsatz von Callcentern, Gewinnspielen oder sonstigen Incentives zu generieren.

Für jeden Fall der nachgewiesenen Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen der Absätze 1,2,3 und 5 wird eine Konventionalstrafe in Höhe von 5.000,00 € netto, bei Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen nach Absatz 4 in Höhe von 50,00 € netto vereinbart. Diese Regelung gilt automatisch für alle angeschlossenen Pools.

Käufer/Partner von Datensätzen sind verpflichtet:

  1. Reklamierte Datensätze, welche als Reklamation angenommen wurden, nicht weiter zu bearbeiten bzw. zu kontaktieren.
  2. Keine Falschreklamationen zu tätigen.

Bei groben Verletzungen gegen die Absätze 1 und 2 und gegen die AGB wird für jeden Fall einer nachgewiesenen Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 5.000 € vereinbart.
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§ 15 Datenschutz

Die Parteien sowie alle Nutzer verpflichten sich, den jeweils gültigen Datenschutz zu beachten und Mitarbeiter sowie sonstige Personen, die in die Vertragserfüllung eingeschaltet werden, zur Einhaltung der relevanten Da-tenschutzbestimmungen zu verpflichten und mit der gebotenen Sorgfalt die Einhaltung dieser Verpflichtung sicherzustellen. Insbesondere setzen die Parteien für die auftragsgemäße Verarbeitung personenbezogener und vertraulicher Daten nur Personal ein, das auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet ist und das über genügend Sachkunde für eine ordnungsgemäße Abwicklung der Aufgaben verfügt.

Allen Zulieferern von Datensätzen obliegt es, dafür zu sorgen, dass die Adressgenerierungsfunktion auf den einzelnen Webseiten, über die Interessentenanfragen generiert werden, mit der nachfolgend beschriebenen Funktionalität ausgestattet sind:

Die Speicherung von persönlichen Daten und Weiterleitung dieser Daten werden von der Zustimmung des je-weiligen Interessenten abhängig gemacht, dass seine persönlichen Daten von den in der entsprechenden Da-tenschutzerklärung bezeichneten Unternehmen bzw. Personen zu den jeweils in der Datenschutzerklärung be- stimmten Zwecken verwendet werden dürfen. Hierzu gibt der Partner genau an, zu welchen Zwecken er die von der finservice übermittelten Daten verwenden möchte und ggf. an wen und zu welchen Zwecken diese Daten weitergeleitet werden. Diese Anforderungen werden dadurch sichergestellt, dass der Interessent vor endgülti-gem Absenden seiner persönlichen Daten über den Umfang der Datenspeicherung und -verwendung deutlich und in verständlicher Art und Weise belehrt wird, sowie durch Anklicken einer Bestätigungsoption seine jeweili-ge Zustimmung online erteilen muss. An dieser Stelle wird der Interessent auch darauf hingewiesen, dass er der Verwendung seiner Daten jederzeit widersprechen kann.

Sofern ein Interessent der Verwendung seiner Daten gegenüber einer der Parteien widerspricht, werden die Parteien dafür Sorge tragen, dass diesem Wunsch entsprochen wird. Dies beinhaltet auch die unverzügliche Benachrichtigung der jeweils anderen Partei von dem Widerspruch. Die Datenlöschung ist jeweils per E-Mail gegenüber dem Interessenten bzw. dem jeweiligen Vertragspartner zu bestätigen.

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§ 16 Salvatorische Klausel

Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen der Schriftform. Ist einer der Punkte unwirksam, so tritt an seiner Stelle der im gültigen Recht nächst wirksame. Diese AGB können nachträglich ergänzt oder geändert werden, um Erweiterungen des Dienstleistungs-Angebotes Rechnung zu tragen.

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Der Gerichtsstand ist Bayreuth.

Kundenanfragen | Adressen kaufen, Individuelle Homepage | Individueller Internetauftritt
ist ein Service der finservice – der Partner für innovative Finanzdienstleister

Die finservice Verbraucherplattformen:
KEY COMPARE - Versicherungsvergleich - Finanzierungsvergleich - Investmentvergleich - Finanzvergleich Austria
Online Vergleichsrechner: Sachversicherungen

Leads: Datensätze für Versicherungsmakler und Finanzmakler