finservice - Service für Finanzdienstleister GmbH finleads: Kundenanfragen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Der Firma finservice - Service für Finanzdienstleister GmbH, zur Nutzung von Dienstleistungen auf den Internet-Angeboten www.finservice.de.
Stand: 01.09.2009

AGB und Preis-/Spartenlisten

 AGB, gültig ab 01.09.2009 (Download im PDF-Format)

 Sparten und Preise, gültig ab 01.07.2010 (Download im PDF-Format)

 

  • § 1 Vertragsbeziehung 
  • Diese AGB regeln die Vertragsbeziehungen zwischen allen Teilnehmern und Nutzern, im folgenden „Partner“ genannt, dem finservice-Datensatzportal und den Finanzportalen unter dem Label der finservice – Service für Finanzdienstleister GmbH, im nachfolgenden „finservice“ genannt.
    Als Partner gelten alle natürlichen und juristischen Personen, die die Dienstleistung der finservice auch teilweise in Anspruch nehmen. Dabei ist unerheblich, ob die Dienstleistung direkt über die Web-Seiten abgerufen wird oder als so genannte Offline-Version zur Verfügung steht.

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  • § 2 Vertragsabschluss 
  • Mit Eintragung oder mit Nutzung der Dienstleistungen werden die AGB anerkannt. Der Vertrag gilt somit als angenommen. Bei Eintragung sind die Daten vollständig auszufüllen. Insbesondere die persönliche Umsatzsteuer-ID, oder die Steuernummer sind anzugeben und die Abbuchungserlaubnis von einem gültigen Bankkonto in Deutschland zu erteilen. Außerdem erlaubt der Antragsteller der finservice, Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien einzuholen. Daten über nicht vertragsgemäße Abwicklung (z.B. unbestrittene Mahnbescheide) dürfen an die Auskunfteien übermittelt werden.

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  • § 3 Kündigung
  • Die Laufzeit für die genannten Angebote ist unbegrenzt und kann durch Kündigung eines der Vertragspartner beendet werden. Die Kündigung muss per eingeschriebenen Brief erfolgen und wird mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende wirksam.

    Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt davon unberührt, es besteht für die finservice insbesondere dann, wenn der Vermittler Vorschriften des Wettbewerbsrechtes verletzt, gegen den Datenschutz verstößt, länger als 7 Tage in Zahlungsrückstand ist und/oder gegen sonstige Regelungen dieses Vertrages verstößt.

    Bestellungen aus den Bereichen finleads-direkt, finleads-premium, finleads-termin, finleads-extern und finleads-restebörse können mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

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  • § 4 Dienstleistung 
  • Die finservice stellt über das Internet eine Handelsplattform zur Verfügung, über die Interessenten-Anfragen, sog. Leads zu Finanzdienstleistungen und zu Versicherungen gehandelt werden können.
    Den Partnern stehen dabei folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
    a) Bestellungen von Datensätzen (finleads-direkt, finleads-premium, finleads-termin)
    b) Reservierungen von dreistelligen PLZ-Gebieten (fineads-restebörse)
    c) Freie Buchung aus dem Gesamtportal (finleads-börse)

    Nähere Informationen zu diesen Möglichkeiten finden Sie bei § 7 Leadpreise und Definition
    Bei Bestellungen (Möglichkeit a) können zweistellige Postleitzahlengebiete (z.B. 97xxx) reserviert werden. In diesem Falle besteht eine Mindestbestellmenge von 10 Datensätzen monatlich. Sondervereinbarungen sind möglich.
    Bei finleads-restebörse (Rest-Datensätze!) entfällt eine Bestellmenge, da dreistellige PLZ-Gebiete gebucht werden.
    Wenn keine Vereinbarung getroffen wird, ist automatisch die „Freie Buchung“ (Möglichkeit c) vereinbart, d.h. jeder Partner kann die gewünschten Leads persönlich aus dem Gesamtportal erwerben – keine automatische Verteilung und auch keine Verpflichtungen.
    Die Entscheidung über jeden Einzelfall behält sich finservice vor.

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  • § 5 Pflichten des Vertriebspartners
  • 1. Eine außervertragliche Weitergabe der Daten an Dritte darf nicht erfolgen.
    2. Der Partner muss Makler oder Mehrfachagent sein. Er darf kein Ausschließlichkeitsvermittler sein. Der VP versichert, dass er und seine Partner für die Vermittlung von Versicherungen nicht an bestimmte Versicherungsgesellschaften oder Finanzdienstleistungsunternehmen gebunden sind.
    3. Der Partner verfügt über eine qualifizierte Berufserfahrung.
    4. Die Auflagen des BDSG sind zu beachten.
    5. Der Partner muss über ein aktuelles und unabhängiges Vergleichsprogramm verfügen (bei Versicherungen).
    6. Der Partner muss den Interessenten innerhalb von max. 3 Werktagen kontaktieren. Er darf dabei nicht als finservice auftreten und muss den Interessenten darauf hinweisen, dass er ein unabhängiger Vermittler ist.
    7. Für die Beratungsleistung oder -Fehlleistung übernimmt der Berater die alleinige Verantwortung. Er hat dabei sämtliche kaufmännischen Grundsätze und branchenüblichen wettbewerbs- und versicherungsrechtlichen Grundlagen zu beachten. Der Partner verpflichtet sich insbesondere, folgendes zu unterlassen: a) Preis-/Leistungsvergleiche zu Versicherungsangeboten zu erstellen oder erstellen zu lassen, in denen die Versicherungsangebote anonymisiert sind und dadurch nicht erkennen lassen, welche Versicherungsgesellschaften mit welchen Versicherungsprodukten miteinander verglichen werden. b) Zu solchen Vergleichen den Eindruck zu vermitteln, es handele sich um einen repräsentativen Überblick, wenn nicht alle Anbieter in den Vergleich mit einbezogen wurden. c) Im unmittelbaren Zusammenhang mit solchen Vergleichen nicht darauf hinzuweisen, dass die Leistungen (z.B. von Versicherungstarifen) sich wesentlich unterscheiden können, wenn nicht zu allen im Vergleich genannten Gesellschaften gleichzeitig auch alle relevanten Details zum Leistungsangebot beigefügt wurden. d) Den übertragenen Datensatz zu speichern oder zu nutzen, nachdem der Betroffene der Datenspeicherung und/oder Nutzung widersprochen hat.

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  • § 6 Erreichbarkeit & Haftung bei technischer Mängel
  • Die Erreichbarkeit der Börse wird von der finservice sichergestellt. Sie kann aber keine Gewähr dafür übernehmen, dass sie nicht in Fällen der höheren Gewalt - z.B. durch Defekte von Servern, überlastete Leitungen etc. daran gehindert wird. Im Rahmen der technischen Möglichkeiten sind die Systeme aber mehrfach redundant gesichert. Ein Datenverlust kann aber trotzdem nicht ausgeschlossen werden. Die finservice kann dafür nicht in Haftung genommen werden.

    Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist es nicht möglich Computerprogramme (Software) vollkommen fehlerfrei zu entwickeln und zu betreiben und sämtliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet auszuschließen. Daher übernimmt finservice keine Garantie für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit seiner Website und technischen Systeme. Außerdem übernimmt finservice keine Haftung für Schäden, die Börsenteilnehmern oder Dritten aus der Nutzung des Portals finservice entstehen. Insbesondere haftet finservice nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel von Nutzern abgegebene Kauf- oder Verkaufsangebote nicht oder nicht rechtzeitig bei Finservice eingehen oder dort nicht berücksichtigt werden oder Datensätze nicht richtig oder vollständig angeboten werden.

    Sofern finservice nicht selbst als Anbieter von Datensätzen auftritt, handelt es sich bei den im Rahmen der Auktion oder aber auch Exklusivlieferung angebotenen Datensätzen und Inhalten nicht um eigene, sondern ausschließlich um fremde Inhalte i. S. v. § 11 Teledienstgesetz.

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  • § 7 Leadarten und Leadpreise 
  • Wir bieten Ihnen folgende Möglichkeiten:

    a)Bestellungen von Datensätzen (Datensatzarten)

    Allgemeine Bedingungen:
    Bei Bestellungen können zweistellige Postleitzahlengebiete z.B. 97xxx) reserviert werden. In diesem Falle besteht eine Mindestbestellmenge von 10 Datensätzen monatlich. Sondervereinbarungen sind möglich. Bei finleads-direkt beträgt die Mindestbestellmenge 1 Datensatz pro Monat.
    Die Bestellformulare zu den einzelnen Arten finden Sie in Ihrem persönlichen Account unter Leads – finleads.
    Alle Sparten und Preise für die Datensätze entnehmen Sie bitte der jeweils gütigen Preis-/Spartenliste.
    Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Bestellungen und Käufe sind verbindlich.

    Preiserhöhungen werden nach schriftlicher Mitteilung von finservice zum nächsten Ersten des Monats möglich.

    Eine Liefergarantie der Datensätze in der gewünschten Sparte und Anzahl und die Gewährleistung eines erfolgreichen Abschlusses kann von finservice nicht übernommen werden.

    finleads-direkt

    Sparten und Preise

    Bedingungen und Preise für die Belieferung sind die jeweiligen AGB und Preis-/Spartenliste in Ihrer aktuellen Fassung. Änderungen dieser AGB und Preis-/Spartenliste werden Ihnen schriftlich mitgeteilt. Die Bestellung ist unbefristet und kann mit Wirkung zum nächsten Arbeitstag pausiert bzw. gekündigt werden.
    Alle Sparten und Preise für die Datensätze entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Preis-/Spartenliste.

    finleads-premium

    Diese Datensatzart ist nach einem speziellen „finservice-Verfahren“ qualifiziert und auf einen Beraterkontakt vorbereitet.

    Sparten und Preise

    Die Mindestbestellmenge beträgt zehn Datensätze monatlich. Bedingungen und Preise für die Belieferung sind die jeweiligen AGB und Preis-/Spartenliste in Ihrer aktuellen Fassung. Änderungen dieser AGB und Preis-/Spartenliste werden Ihnen schriftlich mitgeteilt. Die Bestellung ist unbefristet. Sie haben ein Kündigungsrecht mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende. Lieferpausen sind jährlich für maximal 6 Wochen möglich und müssen mind. 14 Tage vorher angekündigt werden.
    Alle Sparten und Preise für die Datensätze entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Preis-/Spartenliste.

    finleads-termin

    Diese Datensatzart ist nach einem speziellen „finservice-Verfahren“ qualifiziert und unter Berücksichtigung Ihres Online-Terminkalenders für Sie terminiert.

    Sparten und Preise

    Die Mindestbestellmenge beträgt zehn Datensätze monatlich. Bedingungen und Preise für die Belieferung sind die jeweiligen AGB und Preis-/Spartenliste in Ihrer aktuellen Fassung. Änderungen dieser AGB und Preis-/Spartenliste werden Ihnen schriftlich mitgeteilt. Die Bestellung ist unbefristet. Sie haben ein Kündigungsrecht mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende. Lieferpausen sind jährlich für maximal 6 Wochen möglich und müssen mind. 14 Tage vorher angekündigt werden.

    Zusatzbedingungen:

    Der Partner hat für ausreichende Terminierungsmöglichkeit zu sorgen. D.h. er muss den angeschlossenen Online-Terminkalender auf dem aktuellsten Stand führen. Pro Woche muss für die CC-Agents zur Terminierung ein ausreichendes Zeitfenster verfügbar sein.
    Eine Einstellung, Unterbrechung bzw. Änderung der Datensatzlieferung ist durch Mittelung per Änderungsauftrag möglich (mind. 14 Tage vorher). Bei einer verspäteten Meldung müssen Sie für bereits in der Qualifizierung befindliche Datensätze aufkommen. Die Pauschale pro Datensatz beträgt aktuell 100 EURO zzgl. MwSt. und kann von uns berechnet werden.
    Eine Überbelieferung von max. einem Datensatz pro Bestellzeitraum ist aufgrund der personalisierten Terminierung möglich und kein Reklamationsgrund.

    Alle Sparten und Preise für die Datensätze entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Preis-/Spartenliste.

    finleads-restebörse

    Zur Abnahme finservice-Restedatensätze (alle Sparten) können dreistellige Postleitzahlengebiete gebucht werden.

    Preise für das jeweilige dreistellige PLZ-Gebiet entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Preisliste.

    finleads-extern

    Datensätze, die Sie zur Qualifizierung bereitstellen, werden nach einem speziellen „finservice-Verfahren“ qualifiziert und unter Berücksichtigung Ihres Online-Terminkalenders für Sie terminiert.

    Hinweis: Alle Datensätze, die Sie einliefern, werden von uns im Rahmen des finservice Qualifizierungs- bzw. Terminierungsverfahrens bearbeitet. Unabhängig vom Ergebnis wird die Dienstleistung mit einer Bearbeitungspauschale (siehe Preis-/Spartenliste) pro gelieferten Datensatz in Rechnung gestellt.

    Alle Sparten und Preise für die Datensätze entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Preis-/Spartenliste.

    b) Freie Buchung aus dem Gesamtportal:

    finleads-börse
    Der Bezug dieser Datensätze erfolgt mit Buchung „per Hand“ oder über einen von Ihnen selbst eingerichteten, automatischen Kaufagenten (finleads-börse).
    Der Preis der Leads im offenen Portal regelt sich selbständig über Angebot und Nachfrage. Die Start-Preise werden von den Zulieferern (Datensatzhändlern und Brokern) festgelegt, die Preise sinken täglich in festgelegten Schritten. Die Leads werden also im Rahmen einer Art Auktion versteigert.

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  • § 8 Lead-Definition 
  • Als regelgerechter Lead gelten Anfragen mit den folgenden Voraussetzungen:
    Vollständige Angabe von
    - Name
    - Adresse
    - Geburtsdatum
    - Geschlecht
    - Beratungswunsch
    - Erreichbarkeit über mindestens einen telefonischen Kommunikationsweg

    Zusatzdaten bei finservice-premium:

    erweitere Informationen nach dem 10-20-finservice-Punktekatalog (je nach Sparte)
    beste Erreichbarkeit des Kunden


    Zusatzdaten bei finservice-termin:
    1. erweitere Informationen nach dem 10-20-finservice-Punktekatalog (je nach Sparte)
    2. Orts- und Zeitangabe des Termins


    Doppelte Leads werden aussortiert. Die Börse stellt sicher, dass Leads nicht doppelt verkauft werden können. Als doppelt gilt ein Lead, wenn dieselbe Person eine Anfrage zur gleichen Sparte auf den uns angeschlossenen Portalen mehrfach innerhalb von 8 Wochen gestellt hat.

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  • § 9 Abwicklung und Datensätze 
  • 1. Die Bereitstellung der Datensätze erfolgt über das Internetportal www.finservice.de
    2. Nach erfolgter Anmeldung erhält der Partner die Login-Daten
    3. Bei Erhalt des erforderlichen Abbuchungsauftrages wird der Account freigeschaltet.
    4. Der Partner vereinbart mit finservice die gewünschte Belieferungsart und Menge. Wenn keine Vereinbarung getroffen wird ist automatisch die „Freie Buchung“ vereinbart, d.h. jeder Partner kann die gewünschten DS persönlich erwerben – keine automatische Verteilung
    5. Die Anfragen werden in Echtzeit bzw. nach Vorqualifizierung oder Terminierung bereitgestellt.
    6. Eine Lieferung erfolgt maximal bis zum vereinbarten Betrag. Eine weitere Buchung von Datensätzen durch den Partner ist bis zum gesetzten Limit jederzeit möglich.
    7. Eine Unterbrechung bzw. Änderung der Datensatzlieferung ist in Ausnahmefällen durch Mitteilung per e-Mail möglich (mind. 14 Tage vorher) (betrifft Direktbelieferung). Die maximale Lieferunterbrechung beträgt 6 Wochen p.a. Die Kündigung der Bestellung ist mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende möglich.

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  • § 10 Reklamationsgründe 
  • Reklamationen können grundsätzlich nur innerhalb von 14 Tagen nach der Bereitstellung erfolgen. Interessenten-Datensätze, die als Reklamation anerkannt werden, sind wieder in der freien Verfügung der finservice und dürfen vom Vertragspartner oder Mitarbeiter nicht weiter kontaktiert werden. Ein schwerwiegender Verstoß gegen die AGB ist, wenn ein Datensatz reklamiert wird (keine Kaufpreisanpassung) und der Kunde noch weiter kontaktiert wird (nicht nur bezüglich der angefragten Sparte). Hier wird eine Vertragsstrafe von 2.500 EURO pro Einzelfall fällig.
    Datensätze die reklamiert wurden befinden sich dann max. 14 Tagen im Reklamationsstatus. Sollte nach dieser Zeit kein Ergebnis vorliegen, wird der Datensatz automatisch gutgeschrieben.
    Datensätze die reklamiert werden, sind jedoch bis zur finalen Überprüfung und ggf. der Erstattung von Ihnen zu bezahlen. Ein Nichteinzug von Rechnungen oder Erstattung während des Prüfvorgangs erfolgt nicht.

    Reklamationsgründe bestehen in den folgenden Fällen:
    1. Der Interessent ist selbst Versicherungsmakler oder Finanzmakler im Hauptberuf und vermittelt diese Sparte selbst.
    2. Der Name oder die Adresse existiert nicht – es wurde keine Anfrage gestellt.
    3. Unter dem angegebenen Kommunikationsweg ist der Interessent unbekannt.
    4. Eine richtige Telefonnummer oder E-Mail ist nicht über allgemein anerkannte Auskunfts-Wege wie Telefonauskunft, Internetbasiertes und normales Telefonbuch herauszufinden.
    5. Der Interessent ist nach mindestens 6 Versuchen zu unterschiedlichen Tageszeiten und verschiedenen Wochentagen nicht erreicht worden und hat sich auch nicht gemeldet. (Zusatzinformation: Punkt 6 bei – keine Reklamationsgründe bestehen in den folgenden Fällen)
    6. Bei Anforderung von Personenversicherungs-Angeboten ist der Interessent nach objektiven Gesichtspunkten auch nicht gegen Risikozuschlag oder Leistungsausschluss versicherbar (bestehende schwere Krankheit, nicht aber z.B. bei Allergie). Die Ablehnung von mindestens drei Gesellschaften steht dem gleich.
    7. Der Interessent hat in den letzten 8 Wochen bereits eine Anfrage zur gleichen Sparte gemacht (falls eine doppelte Anfrage bei der Prüfung nicht erkannt wurde).
    8. Bei PKV-Vollversicherungs-Anfragen: Der Interessent ist jetzt und voraussichtlich weitere 6 Monate pflichtversichert und hat sich auch nicht vor innerhalb dieser Frist selbständig zu machen

    zusätzlich bei Baufinanzierungen:
    9. Bei Anfragen zur Baufinanzierung übersteigt die Darlehenssumme EURO 50.000 nicht (Ausnahme: IF-Mini).
    10. Bei Anfragen zur Baufinanzierungen liegt eine negative Wirtschaftsauskunft vor die zu einer Finanzierungsablehnung durch die Banken führt
    11. Interessent hat kein Objekt in Aussicht bzw. wird nicht binnen 6 Monaten anfangen zu bauen, kaufen oder umfinanzieren oder kann kein Forward-Darlehen abschließen
    12. Interessent hat bereits bei Angebotsanforderung einen Darlehensvertrag abgeschlossen/unterzeichnet (nicht Vorlage von Angeboten!)

    zusätzlich bei finleads-termin:
    Der Termin wird vom Kunden nicht eingehalten. (wir haben das Recht hier einen erneuten Termin mit dem Kunden zu vereinbaren)

    Keine Reklamationsgründe bestehen in den folgenden Fällen:
    1. Der Interessent hat bereits bei jemand anderem abgeschlossen oder kein Interesse mehr. Zum Zeitpunkt der Anfrage hat aber Interesse bestanden.
    2. Der Abschluss des angefragten Produktes ist möglich, aber wirtschaftlich oder persönlich nicht empfehlenswert (z.B. Steuerspar-Konzepte für Geringverdiener)
    3. Der angegebene Kommunikationsweg ist nicht korrekt, aber leicht über die Auskunft, internetbasiertes oder normales Telefonbuch herauszufinden.
    4. Es wurde ein Datensatz zu einem günstigeren Preis erworben, welcher bereits (z.B.) 7 Tage alt war und danach reklamiert, da der Interessent bereits nach der Anfrage abgeschlossen hat, dies ist das Risiko des Partners.
    5. Der Interessent hat sich in der Sparte geirrt und wünscht ein anderes Produkt – hier erfolgt eine Kaufpreisanpassung auf das jeweilige Produkt
    6. Reklamationsgrund Nichterreichbarkeit: Unser Call Center versucht den Kunden zu erreichen um den Kontakt für Sie herzustellen. Folgende Fälle treten ein:
    - Kunde wurde von uns innerhalb von 14 Tagen erreicht und hat noch Interesse: Datensatz wird Ihnen mit Hinweis auf beste Erreichbarkeit retourniert
    - Kunde wurde von uns nach Ihrer Reklamation innerhalb einer Zeit von bis zu 6 Arbeitstagen erreicht, hat jedoch bereits (nach der Anfrage!) abgeschlossen oder sich gegen den Abschluss entschieden: Reklamation wird abgelehnt – Grund: Nicht-Erreichbarkeit wurde von uns widerlegt
    - Kunde wurde von uns nach Ihrer Reklamation erst nach dem 7. Arbeitstag erreicht und hat schon abgeschlossen: Reklamation wird erstattet
    - Kunde wurde nicht erreicht: Reklamation wird erstattet
    7. Interessent ist als nicht versicherbar reklamiert, kann jedoch z.B. bei einer Gruppenversicherung mit Kontrahierungszwang versichert werden
    8. die Anfrage wurde zwar nicht vom Interessenten persönlich gestellt, jedoch von einer dritten Person (z.B. Eltern) mit dem Wissen und der Einverständnis des Interessenten (Anfragen von Finanzdienstleistern für Kunden sind reklamationsfähig)

    zusätzlich bei finleads-premium:
    kein Reklamationsgrund ist, wenn der Kunde zwischen unserem Telefonat und der Kontaktaufnahme seitens des Partners bereits eine Entscheidung trifft – die Datensätze werden sofort nach der Qualifizierung ausgeliefert.
    Zusätzlich ist der Reklamationsgrund „nicht erreichbar“ bereits mit der Vorqualifizierung bestätigt und entfällt aus diesem Grund.

    zusätzlich bei finleads-termin:
    Keine Reklamation ist, wenn der Partner den Termin verschieben will, selbst nicht wahrnimmt oder entgegen der Vereinbarung den Kunden in sein Büro bestellt.

    Sonderregelung bei finleads-restebörse:
    Aufgrund der Buchung eines PLZ-Gebietes (Zahlung für ein Gebiet – nicht für den Datensatz) ist die Reklamation eines Datensatzes nicht erforderlich.


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  • § 11 Zahlungsmodalitäten / Gebühren 
  • Das Entgelt für die erbrachten Leistungen und Leads wird im siebentägigen Rhythmus in Rechnung gestellt und per Abbuchungsauftrag automatisch eingezogen. Die Rechnungen werden im persönlichen Bereich des Partners online zur Verfügung gestellt.

    Ausnahme: finleads-restebörse
    Das Entgelt für die gebuchten PLZ-Gebiete werden am Monatsersten für das lfd. Monat eingezogen. Bei Anmeldungen während des Monats erfolgt eine taggenaue Abrechnung des Restmonats.

    Einwendungen sind innerhalb vier Wochen mit der genauen Begründung schriftlich einzureichen. Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so kann die finservice vom Verzugsbeginn an Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der europäischen Bundesbank verlangen.
    Mit der Zahlung sind alle finanziellen Ansprüche der finservice abgegolten. Die Datensätze bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der finservice.
    Der jährliche Accountpreis bei finservice beträgt 60,- EURO zzgl. MwSt. Sie wird erstmalig 3 Monate nach Anmeldung berechnet. In den ersten drei Monaten hat der Partner ein tägliches Kündigungsrecht (Achtung: Unter Einhaltung der jeweiligen Bestimmungen bei Lead-Bestellungen, z. B. Kündigungsfrist von zwei Wochen bei finleads-premium). Bei unterjähriger Kündigung erfolgt keine Rückerstattung, auch nicht anteilig.

    Für Zuwiderhandlungen gegen die AGB bzw. Zahlungsproblemen gelten folgende Gebühren:
    - Der Käufer hat für unberechtigte Reklamationen eine Gebühr je Einzelfall in Höhe von EURO 5,00 zu entrichten.
    - Bei Nichteinlösung von Abbuchungsaufträgen wird eine Gebühr in Höhe von EURO 25,00 je Einzelfall erhoben. Weitere Gebühren entstehen für Mahnungen (7,50 EURO), Mahnbescheide (50,00 EURO), Vollstreckungs-maßnahmen, Zinsen und andere Inkasso-Gebühren. Jeweils Netto zzgl. der aktuell gültigen MwSt.

    - Bei groben Verletzungen der AGB kann eine Vertragsstrafe von bis zu 5.000 EURO berechnet werden.


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  • § 12 Regeln 
  • Alle Partner sind verpflichtet, sich an die AGB zu halten.
    Bei Reklamationen sind richtige Angaben zu machen.
    Die finservice behält sich vor, zuwiderhandelnde Partner ohne Vorankündigung zu sperren und die vorgesehenen Gebühren zu verlangen.
    Die Terminvereinbarung und Beratung der Interessenten obliegt dem Leadkäufer (Ausnahme: finleads-termin). Eine Erfolgs-Garantie kann weder für das Eine, noch für das Andere gegeben werden.
    Schadensersatzforderungen und Vermögensschäden des Interessenten aufgrund von Falsch- oder Schlechtberatung, sowie Verstößen gegen das Wettbewerbsverhalten, hat in voller Höhe der Vertriebspartner zu verantworten.

    Änderungen des Vertrages:
    finservice kann jederzeit ohne Angabe von Gründen die ABG und die Preis-/Spartenliste ändern. Der VP erhält jedoch vor Änderung der Bedingungen eine Information per E-Mail.
    Als angenommen gelten die AGB und die Preis-/Spartenliste wenn der Partner nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der neuen Bedingungen widerspricht.

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  • § 13 Broker/Zulieferer
  • 1. Jeder Partner kann Datensätze bei Finservice anbieten, nachdem er sich schriftlich oder per email beworben hat. Indem der Partner als Verkäufer zwecks Durchführung einer Online-Auktion einen Datensatz bei Finservice einstellt, gibt er ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diesen Datensatz ab.
    2. Finservice übernimmt dabei die Rolle eines Kommissionärs, der Datensatzanbieter die des Kommittenten.
    3. Verbot des Mehrfachverkaufs: Der Partner (Kommittent) ist verpflichtet, seine Datensätze nur ein einziges Mal und exklusiv zum Kauf anzubieten bzw. zu verkaufen.
    4. Zur Einstellung von Datensätzen bei Finservice können die im Broker-Account zur Verfügung gestellten HTML-Links zum Aufruf von Angebotsanforderungsformularen genutzt werden. Diese Formulare bzw. der Link dürfen in den Internetauftritt des Partners integriert werden. Der Link selbst sowie der Inhalt des Angebotsanforderungsformulars darf nicht verändert oder manipuliert werden. Im Rahmen der von Finservice zur Verfügung gestellten Designanpassungsoptionen darf das Design der Formulare (Farbgebung, Tabellenbreite) an den Webauftritt des Partners angepasst werden.
    5. Während der Börseneinstellungsdauer fällt der Preis gleichmäßig im Zeitverlauf bis auf den Mindestpreis. Kann ein Datensatz auch bei Erreichen des Mindestpreises nicht verkauft werden, wird er aus dem Angebot von Finservice herausgenommen.
    6. Nicht bei Finservice verkaufte Datensätze kann der Partner anderweitig verkaufen oder nutzen.
    7. Vor Aufnahme in Finservice wird eine Sichtprüfung jedes Datensatzes durch die finservice GmbH vorgenommen. Dabei wird insbesondere die Vollständigkeit und augenscheinliche Richtigkeit wesentlicher Inhalte des Datensatzes geprüft. Finservice behält sich vor, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob ein Datensatz zum Angebot eingestellt wird.
    8. Bei erfolgreichem Verkauf eines Datensatzes wird eine Verkaufsgebühr seitens des Verkäufers fällig. Diese wird anfänglich vereinbart und kann jederzeit von Finservice geändert bzw. angepasst werden (z.B. bei Reklamationsquoten von über 20%). Die jeweilige Verkaufsgebühr wird am Anfang der Kooperation von Finservice festgelegt.
    9. Die bereits entschiedenen Reklamationen von Mitarbeitern von Finservice bzw. deren Calling Center sind vom Verkäufer/Broker zu akzeptieren, auch über die 14 tägige Reklamationsfrist hinaus.

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  • §14Konventionalstrafen
  • Anbieter/Broker von Datensätzen sind verpflichtet:
    1. Datensätze bei Finservice exklusiv anzubieten und nicht an anderer Stelle ein weiteres mal zu verkaufen, außer wenn der entsprechende Datensatz bei Finservice nicht verkauft werden konnte oder dem Käufer der Datensatzpreis aufgrund einer Reklamation vollständig erstattet wurde.
    2. Keine, bereits an anderer Stelle erworbenen Datensätze, über Finservice weiter zu veräußern.
    3. Keine aktive Qualitäts-Selektion von Datensätzen in der Form vorzunehmen, Datensätze minderer Qualität hinsichtlich Alter, Einkommen, Berufsstand, Vorerkrankungen oder ähnliches über Finservice anzubieten.
    4. Datensätze müssen spätestens binnen 3 Std. nach Generierung bei Finservice eingeliefert werden (Ausnahme Wochenenden und Feiertage).
    5. Keine Datensätze durch den Einsatz von Callcentern, Gewinnspielen oder sonstigen Incentives zu generieren.

    Für jeden Fall der nachgewiesenen Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen der Absätze 1,2,3 und 5 wird eine Konventionalstrafe in Höhe von 5.000,00 € netto, bei Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen nach Absatz 4 in Höhe von 50,00 € netto vereinbart. Diese Regelung gilt automatisch für alle angeschlossenen Pools.

    Käufer/Partner von Datensätzen sind verpflichtet:

    1. reklamierte Datensätze, welche als Reklamation angenommen wurden, nicht weiter zu bearbeiten bzw. zu kontaktieren
    2. keine Falschreklamationen zu tätigen.

    Bei groben Verletzungen gegen die Absätze 1 und 2 und gegen die AGB wird für jeden Fall einer nachgewiesenen Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 5.000 € vereinbart.

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  • § 15 Salvatorische Klausel
  • Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen der Schriftform. Ist einer der Punkte unwirksam, so tritt an seiner Stelle der im gültigen Recht nächst wirksame. Diese AGB können nachträglich ergänzt oder geändert werden, um Erweiterungen des Dienstleistungs-Angebotes Rechnung zu tragen.

    Der Gerichtsstand ist Bayreuth.

    Kundenanfragen | Adressen kaufen, Individuelle Homepage | Individueller Internetauftritt
    ist ein Service der finservice – der Partner für innovative Finanzdienstleister

    Die finservice Verbraucherplattformen:
    KEY COMPARE - Versicherungsvergleich - Finanzierungsvergleich - Investmentvergleich - Finanzvergleich Austria
    Online Vergleichsrechner: Sachversicherungen

    Leads: Datensätze für Versicherungsmakler und Finanzmakler